DIE UNTAUGLICHKEIT des PCR-TESTS zum Nachweis einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus. Neues RECHTSGUTACHTEN von BEATE BAHNER, Stand 03.01.2022

Der PCR-Test ist ein nobelpreisgekröntes Diagnostik-Instrument. Er kann allerdings unter keinem Aspekt eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nachweisen. Denn der PCR-Test unterscheidet nicht zwischen toten und lebenden Viren. Nur lebende Viren können eine Krankheit übertragen! Der PCR-Test ist damit der Dreh- und Angelpunkt eines skandalösen weltweiten Medizinbetruges und Machtmissbrauchs in ungeheuerlichem Ausmaß. Alle Testungen (Schnelltests und PCR-Tests) müssen sofort eingestellt werden. Alle Verantwortlichen sind zur Rechenschaft zu ziehen. Hier kommt ein weiteres übersichtliches und gut lesbares Gutachten von Beate Bahner, das die Gesetzesverstöße der Gesundheitsämter und der Labore eindrücklich belegt!

03.01.2022,  Quelle: beatebahner.de

Videostatement zum Rechtsgutachten

Link zum Beitrag: Hier klicken, um zum Artikel zu gelangen